STRADA – Gesetzesbrowser

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§12 Beschluss
Abs. 1
Richter oder (Deputy) Chief of Justice können Beschlüsse erlassen, die Grundrechte einschränken, um organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Abs. 2
Dazu gehören: Telefonüberwachung, Überwachung von Kommunikationsgeräten, Anbringung technischer Geräte, Videoaufnahmen.
Abs. 3
Der Beschluss ist streng geheim.