STRADA – Gesetzesbrowser

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§17 Illegale Orte
Abs. 1
Mit Genehmigung des DOJ dürfen Razzien an illegalen Orten durchgeführt werden. Festnahmen im Umkreis von 100 Metern werden mit 60 HE und 15.000 $ Geldstrafe geahndet.
Abs. 2
Illegale Orte sind Gebiete, an denen ohne Genehmigung illegale Substanzen oder Materialien hergestellt, gehandelt oder verarbeitet werden. (3) Die Gültigkeit der Definition ist unbefristet; der Umkreis beträgt 100 Meter. (4) Der Aufenthalt an solchen Orten ist strafbar.