STRADA – Gesetzesbrowser

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§7 Berufliche Pflichten
Abs. 1
Anwälte sind verpflichtet, ihre Mandanten loyal zu vertreten, deren Interessen mit Sorgfalt zu wahren und die Regeln der Rechtspflege zu achten. (2) Sie unterliegen der geltenden Gesetzgebung und dürfen sich während ihrer Berufsausübung keiner Straftat schuldig machen.