STRADA – Gesetzesbrowser

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Details
§3 Aufgaben und Pflichten von Studenten
Abs. 1
Studenten arbeiten eng mit den Anwälten der Anwaltskammer zusammen.
Abs. 2
Sie sollen alle rechtlichen Aufgaben erlernen und unter Anleitung fachgerecht umsetzen.
Abs. 3
Studenten sind verpflichtet, eigenständig Fragen zu stellen, falls Unklarheiten bestehen.
Abs. 4
Es ist Studenten strikt untersagt, eigenständig Mandate anzunehmen oder Fälle zu bearbeiten. Ein Verstoß führt zum Ausschluss von der Prüfung.