STRADA – Gesetzesbrowser

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Artikel 1 Gerichtsverordnung
Abs. 1
Das Department of Justice (DOJ) sowie das zugehörige Gericht bilden die höchste rechtsprechende Instanz im Staat San Andreas.
Abs. 2
Die Hauptaufgabe des DOJ ist es, die geltenden Gesetze im Hinblick auf die Rechte der Bürger zu prüfen und anzuwenden. Stellt das DOJ fest, dass eine Rechtsnorm gegen die Grundrechte verstößt, ist es befugt, deren Änderung oder Aufhebung zu veranlassen.
Abs. 3
Alle juristischen Streitigkeiten werden vor dem DOJ verhandelt.
Abs. 4
Vor Gericht besteht die Pflicht, sich durch einen staatlich zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Eine Selbstvertretung ist unzulässig.
Abs. 4.1
Angeklagte haben das Recht auf eine Wahlverteidigung. Wenn sie sich keinen Anwalt leisten können, wird ihnen ein Pflichtverteidiger gestellt. Die Kosten trägt die Partei, zu deren Lasten das Urteil ergeht.