STRADA – Gesetzesbrowser

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Details
§9 Laufbahnentwicklung
Abs. 1
Beamte haben Anspruch auf Weiterentwicklung in ihrer beruflichen Laufbahn.
Abs. 2
Die Behörden von San Andreas fördern Weiterbildung und Qualifizierung.
Abs. 3
Bewerber für Spezialeinheiten (z. B. S.W.A.T., DEA) müssen zuvor ihre medizinische und psychologische Eignung nachweisen. Diese wird durch das LSMC und SSMC bestätigt.