- Verfassung [VerfSA]
- Gerichtsverordnung [GVO]
- Exekutivgesetz [ExekG]
- Beamtengesetz [BeamtG]
- Disziplinargesetz für Beamte [DiszBE]
- Rechtsanwaltsgesetz [RAG]
- Strafgesetzbuch [StGB]
- Strafprozessordnung [StPO]
- Waffengesetz [WaffG]
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Straßenverkehrsordnung [StVO]
- Luftverkehrsgesetz [LuftVG]
- Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]
Gesetze
- §1 Anwendungsbereich
- §2 Beamtenstatus
- §3 Grundsätze
- §4 Einstellung
- §5 Probezeit
- §6 Rechte der Beamten
- §7 Pflichten der Beamten
- §8 Beförderung
- §9 Laufbahnentwicklung
- §10 Disziplinarverfahren
- §11 Entlassungsgründe
- §12 Anhörungsverfahren
- §13 Rechtsmittel
- §14 Korruption
- §15 Verschwiegenheit im Staatsdienst
- §16 Vertretungsrecht
§7 Pflichten der Beamten
Abs. 1
Beamte sind zur Loyalität gegenüber dem Staat San Andreas verpflichtet.Abs. 2
Sie sind zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten verpflichtet.Abs. 3
Streik oder Arbeitsniederlegung ist unzulässig.Abs. 4
Beamte sind zur Zusammenarbeit mit anderen Exekutivbehörden verpflichtet.Abs. 5
Sie müssen Ermittlungen und Akten ordnungsgemäß schriftlich dokumentieren.Abs. 6
Beamte haben sich im Dienst achtungsvoll und würdig zu verhalten.Abs. 7
Sie unterliegen der Gehorsamspflicht gegenüber ihren Vorgesetzten und dem obersten Dienstherren.Abs. 8
Beamte tragen die persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns.