STRADA – Gesetzesbrowser

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Artikel 1 Menschenwürde
Abs. 1
Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Das Department of Justice ist verpflichtet, diese Würde jederzeit zu achten und zu schützen.
Abs. 2
Die nachfolgenden Grundrechte gelten unmittelbar. Sie binden alle Bereiche des Department of Justice – sowohl in der Gesetzesanwendung als auch in der Rechtsprechung und im gesamten Handeln der Justiz.