STRADA – Gesetzesbrowser

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§2 Berechtigungen
Abs. 1
Die Berechtigung zum Luftverkehr haben nur Luftfahrzeuge, die:
Abs. 1.1
in die Luftfahrzeugrolle oder das Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen sind,
Abs. 1.2
den Polizeien und Rettungsdiensten des Staates San Andreas dienen, oder
Abs. 1.3
mit Eintragungszeichen der U.S. Air Force betrieben werden.