- Verfassung [VerfSA]
- Gerichtsverordnung [GVO]
- Exekutivgesetz [ExekG]
- Beamtengesetz [BeamtG]
- Disziplinargesetz für Beamte [DiszBE]
- Rechtsanwaltsgesetz [RAG]
- Strafgesetzbuch [StGB]
- Strafprozessordnung [StPO]
- Waffengesetz [WaffG]
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Straßenverkehrsordnung [StVO]
- Luftverkehrsgesetz [LuftVG]
- Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]
Gesetze
- §1 Grundregeln
- §2 Berechtigungen
- §3 Pflichten des Luftfahrzeugführers (
- §4 Rücksichtslose Benutzung eines Luftfahrzeugs
- §5 Landungen und Starts außerhalb von Flugplätzen
- §6 Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr
- §7 Genehmigungen
- §8 Sperrung des Luftraums
- §9 Nationale Sicherheit Die U.S. Air Force darf:
- §10 Tiefflug über bewohntem Gebiet
- §11 Betrieb ohne gültige Fluglizenz
- §12 Missachtung von Anweisungen der U.S. Air Force
- §13 Transport verbotener Güter
- §14 Überladung von Luftfahrzeugen
- §15 Start oder Landung in Flugverbotszone
- §16 Unerlaubter Drohneneinsatz
- §17 Überfliegen militärischer Sperrgebiete
- §18 Zuständigkeit der U.S. Air Force
§1 Grundregeln
Abs. 1
Die Benutzung des Luftraums über San Andreas durch Luftfahrzeuge ist grundsätzlich frei.Abs. 2
Die Ein- oder Ausfuhr illegaler Gegenstände, Waffen oder Drogen ist verboten.Abs. 3
Jeder Nutzer muss jederzeit mit einer Flugsicherheitskontrolle durch die U.S. Air Force rechnen.Abs. 4
Luftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind: Flugzeuge, Drehflügler, Ballone, Fallschirme, Flugmodelle, Luftsportgeräte und vergleichbare Geräte über 30 Meter Höhe.