- Verfassung [VerfSA]
- Gerichtsverordnung [GVO]
- Exekutivgesetz [ExekG]
- Beamtengesetz [BeamtG]
- Disziplinargesetz für Beamte [DiszBE]
- Rechtsanwaltsgesetz [RAG]
- Strafgesetzbuch [StGB]
- Strafprozessordnung [StPO]
- Waffengesetz [WaffG]
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Straßenverkehrsordnung [StVO]
- Luftverkehrsgesetz [LuftVG]
- Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]
Gesetze
- §1 Grundregeln
- §2 Geschwindigkeit
- §3 Vorfahrt & Verkehrszeichen
- §4 Überholen
- §5 Halten & Parken
- §6 Fahrerlaubnis
- §7 Verkehrskontrollen
- §8 Fahren ohne Fahrerlaubnis
- §9 Gefährdendes Fahrverhalten
- §10 Illegale Rennen
- §11 Entzug der Fahrerlaubnis
- §12 Änderung der StVO
- §13 Fahrerflucht
- §14 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- §15 Führen eines nicht fahrtüchtigen Fahrzeugs
- §16 Geschwindigkeitsüberschreitung
- §17 Unbefugtes Führen von Einsatzfahrzeugen
- §18 Führen eines Wasserfahrzeugs ohne Lizenz
§9 Gefährdendes Fahrverhalten
Abs. 1
Wer rücksichtslos fährt, andere gefährdet oder absichtlich Unfälle provoziert, begeht eine Straftat.Abs. 2
In schweren Fällen erfolgt der sofortige Führerscheinentzug.